Gesetze / Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG
DTAGBefugAnO§ 1 Befugnisse von Dienstbehörden
Stand: 01.05.2021
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- OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 – 5 L 122.18Zitiert von 5
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTAGBefugAnO%202019/1#abs-1 (1) Die Befugnisse einer Dienstbehörde unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt der Betrieb Civil Servants Services wahr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTAGBefugAnO%202019/1#abs-2 (2) Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Betriebs Civil Servants Services nimmt die Abteilung Sovereign Civil Servants Services wahr.